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Höhere Förderung für Elektrofahrzeuge

„Im Rahmen des Zukunftspakets haben wir eine erhöhte Förderung für E-Autos und Plug-in-Hybride beschlossen. Diese Innovationsprämie ist nun in Kraft getreten“, erläutert Bundestagsabgeordneter Oßner. Durch die Verdopplung der staatlichen Förderung erhalten reine E-Autos nun eine Förderung in Höhe von bis zu 9.000 Euro. Für Plug-in-Hybride gibt es eine Förderung in Höhe von bis zu 6.750 Euro. Für Fahrzeuge mit einem Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) werden noch einmal 100 Euro draufgelegt. Die Prämie ist befristet bis zum 31. Dezember 2021.

„Die Innovationsprämie gibt es auch rückwirkend für bereits gekaufte oder geleaste Fahrzeuge“, berichtet Oßner. Das gilt zum einen für neue Fahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 und bis einschließlich zum 31. Dezember 2021 erstmalig zugelassen werden und zum anderen für junge gebrauchte Fahrzeuge, deren Erstzulassung nach dem 4. November 2019 und die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt.

Beantragt werden kann der Zuschuss wie gehabt elektronisch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter https://fms.bafa.de/BafaFrame/fem.

„Erst am 3. Juni wurde die Innovationsprämie beschlossen, ab heute kann sie bereits beantragt werden. Das ist schnell und effektiv. Damit bringen wir die E-Mobilität neben unserer neuen nationalen Wasserstoffstrategie in Deutschland weiter voran und setzen neben weiteren Förderungen technologieoffen verbesserte Kaufanreize für eine moderne Mobiliät“, so Oßner.

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